NIS2 für Verbände des Deutschen Roten Kreuzes
NIS2 trifft auch das Rote Kreuz. Zu Konditionen, die dazu passen.
Rettungsdienst, Kliniken, Pflege und Blutspende fallen in den NIS2-Sektor Gesundheitswesen. Gemeinnützigkeit schützt nicht davor. Als Partner im DRK-Einkaufsportal begleiten wir Verbände und Einrichtungen des DRK durch die Umsetzung, zu Sonderkonditionen.
§01 · Betroffenheit
Warum NIS2 das DRK häufig betrifft.
NIS2 erfasst 18 Sektoren, darunter das Gesundheitswesen. Entscheidend sind die tatsächliche Tätigkeit und die Größenschwelle, nicht die Rechtsform. Ein eingetragener Verein oder eine gemeinnützige Gesellschaft ist nicht automatisch ausgenommen. Die folgenden Felder sind die, die uns in DRK-Verbänden am häufigsten begegnen.
Rettungsdienst
Die Notfallrettung ist der klarste Fall. Leitstellenanbindung, Einsatzdokumentation und Fahrzeugtelematik sind Systeme, deren Ausfall unmittelbar auf die Versorgung durchschlägt.
Qualifizierter Krankentransport
Entscheidend ist die Qualifikation: entsprechend ausgebildetes Personal und Fahrzeuge mit der vorgeschriebenen Ausstattung. Wo das erfüllt ist, ist der Transport Teil der Versorgungskette und wird entsprechend bewertet.
Kliniken und Hospize
Häuser in DRK-Trägerschaft fallen regelmäßig darunter, je nach Größe als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung.
Ambulante Pflege
Hier hängt es an der einzelnen Organisation: was genau erbracht wird und wie dominant dieser Geschäftsbetrieb am Umsatz ist. Einrichtungen der ambulanten Intensivpflege sind fast immer betroffen, eine kleine Sozialstation oft nicht.
Blutspendedienste
Gewinnung, Testung und Verteilung von Blutprodukten ist eine Versorgungskette, deren Unterbrechung sofort spürbar wird.
Und was sonst noch bei Ihnen läuft
Viele Verbände betreiben weit mehr als diese fünf Felder: Fahrdienste, Hausnotruf, Betreuungsdienste, Therapieeinrichtungen, Katastrophenschutz, IT für angeschlossene Gesellschaften, Servicegesellschaften. Ob das erfasst ist, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern nur im Gespräch klären. Wir sehen uns Ihren Zuschnitt an und sagen Ihnen, was davon in den Anwendungsbereich fällt und was nicht.
Diese Liste sind die üblichen Verdächtigen, kein Bescheid. NIS2 knüpft an die konkrete Tätigkeit, die Größenschwelle und die Struktur Ihres Verbands an, nicht an die Rechtsform und nicht an das DRK-Logo am Gebäude. Zwei Kreisverbände mit derselben Satzung können unterschiedlich einzustufen sein. Deshalb gehört an den Anfang immer eine ernsthafte Einzelfallprüfung, nicht eine Tabelle.
Prüfen Sie Ihre Betroffenheit jetzt.
Sechs Fragen, rund drei Minuten, anonym und ohne Anmeldung. Sie bekommen eine erste Einordnung, ob Ihre Einrichtung als wichtig oder besonders wichtig gilt, und wissen danach, worüber wir im Erstgespräch reden.
§02 · Ein hartnäckiges Missverständnis
NIS2 ist kein IT-Projekt.
Der häufigste Satz, den wir in Erstgesprächen hören, lautet sinngemäß: „Das macht unsere IT." Das ist der teuerste Irrtum in diesem Thema, denn er verschiebt die Verantwortung an eine Stelle, die sie gar nicht tragen kann.
Grobe Erfahrungswerte aus unseren Projekten, keine amtliche Kennzahl. Die Verhältnisse verschieben sich je nach Ausgangslage, die Richtung bleibt.
Was die IT beisteuert
Technik und Betrieb
- Härtung von Systemen und Netzen
- Protokollierung und Angriffserkennung
- Backup und Wiederanlauf, getestet
- Zugriffskontrolle und Rechtevergabe
- Patchstände und Schwachstellenbehandlung
- Netztrennung, besonders zur Medizintechnik
- Verschlüsselung und sichere Fernzugriffe
Wichtig, notwendig, aber eben nur ein Teil.
Was der Rest der Organisation beisteuert
Führung, Prozesse, Menschen
- Leitungsverantwortung: billigen, überwachen, schulen
- Risikomanagement mit dokumentierten Entscheidungen
- Meldeprozesse mit 24-Stunden-Frist, geprobt und besetzt
- Lieferanten- und Dienstleistersteuerung
- Notfall- und Krisenorganisation über die IT hinaus
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
- Nachweise, die einer Prüfung standhalten
Warum das für einen DRK-Verband besonders zählt. Rettungsdienst, Pflege und Klinik sind Betriebe mit Schichtdienst, Ehrenamt und gewachsenen Zuständigkeiten. Genau dort entscheidet sich, ob ein Meldeprozess um drei Uhr nachts funktioniert. Das ist eine Organisationsfrage, keine Serverfrage.
§03 · Ihre Konditionen
Drei Wege, je nachdem wo Sie stehen.
Die Konditionen gelten für Verbände und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes auf allen Ebenen. Ob Sie über das Einkaufsportal oder direkt anfragen, macht keinen Unterschied.
Angebot 01 · Einstieg
NIS2-Startpaket
Sechs Bausteine von der Betroffenheit bis zur begleiteten BSI-Registrierung. Festpreis, klar abgegrenzter Lieferumfang, jeder Baustein mit konkretem Ergebnis.
- Orientierungsworkshop für Leitung und IT
- GAP-Analyse entlang der gesetzlichen Vorgaben
- Entscheidungsgrundlage für das Managementsystem
- Startfähiger Projektplan
- Begleitete BSI-Registrierung
- Auf Wunsch die operative Umsetzung durch uns
Angebot 02 · Umsetzung
NIS2-Umsetzung
Wenn die Analyse steht und es an die Arbeit geht: ISMS-Aufbau, Maßnahmen, Nachweise und Betrieb. Wir übernehmen so viel, wie Sie abgeben wollen.
- Aufbau des Managementsystems
- Umsetzung der Maßnahmen nach § 30 BSIG
- Melde- und Nachweisprozesse
- Laufende Begleitung auf Wunsch
Angebot 03 · Pflicht der Leitung
Geschäftsleitungsschulung
NIS2 verpflichtet die Leitung persönlich, sich schulen zu lassen. Ein Vormittag, remote, mit Planspiel aus Leitungssicht und Teilnahmebescheinigung.
- Pflichten und Haftung der Leitung
- Maßnahmenbereiche nach § 30 BSIG
- Planspiel: Vorfall aus Leitungssicht
- Teilnahmebescheinigung als Nachweis
§04 · Leitungspflicht
Die Schulung, die Ihre Kreisgeschäftsführung selbst braucht.
Billigen, überwachen, sich schulen lassen: NIS2 adressiert die Leitungsorgane direkt, und diese Pflichten lassen sich nicht an die IT delegieren. Rund fünf Stunden, remote, üblicherweise als Vormittag. Zeittaktung und Terminlage stimmen wir mit Ihnen ab.
- 01Regulatorischer Rahmen und Pflichten der Geschäftsführung20 Min.
- 02Informationssicherheit und Risikolage40 Min.
- 03Maßnahmenbereiche nach § 30 BSIG50 Min.
- 04Auswirkungsbeurteilung35 Min.
- 05Sektorkontext: Bedrohungen und Standards30 Min.
- 06Planspiel: Vorfallszenario aus Leitungssicht65 Min.
- 07Wrap-Up und konkrete Action Items10 Min.
§05 · Kontakt
Ein Ansprechpartner, der das DRK kennt.
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Wir sagen offen, ob NIS2 Sie trifft und welcher Schritt als Nächstes sinnvoll ist. Wenn kein Handlungsbedarf besteht, sagen wir auch das.
Danke, Ihre Anfrage ist eingegangen.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen. Die DRK-Konditionen sind vermerkt.
§06 · FAQ
Fragen aus DRK-Verbänden - kurz beantwortet.
Häufig ja, aber nicht automatisch. NIS2 erfasst den Sektor Gesundheitswesen, und darunter fallen typische DRK-Tätigkeiten: Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport, Kliniken und Hospize, Blutspendedienste. Bei der ambulanten Pflege hängt es an der einzelnen Organisation, Intensivpflege ist fast immer erfasst. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die Größenschwelle und die Struktur, nicht die Rechtsform. Gemeinnützigkeit schützt nicht. Der kostenlose Betroffenheits-Check ist der schnellste erste Anhaltspunkt, die belastbare Antwort kommt aus der Einzelfallprüfung.
Für die Technik oft ja, für NIS2 nicht. Nach unserer Erfahrung ist etwa 40 Prozent der Arbeit technisch, der Rest ist Organisation: Leitungsverantwortung, Risikomanagement mit dokumentierten Entscheidungen, ein geprobter Meldeprozess mit 24-Stunden-Frist, Lieferantensteuerung, Schulung und prüfungsfeste Nachweise. Entscheidend ist etwas anderes: Die Verantwortung bleibt bei Ihrem Verband und persönlich bei der Geschäftsführung. Sie lässt sich weder an die eigene IT-Abteilung noch an einen externen Dienstleister abgeben. Wer Leistungen einkauft, muss Anforderungen vorgeben, deren Einhaltung nachhalten und das belegen können. Fällt etwas aus oder wird eine Meldefrist gerissen, haftet nicht der Dienstleister, sondern die Organisation und ihre Leitung.
So eng oder so lose, wie Sie es wollen. Als Sparringspartner für Ihr eigenes Team, das die Umsetzung selbst macht und nur jemanden zum Gegenlesen braucht. Beratend, wenn Sie Richtung und Priorisierung brauchen und selbst umsetzen. Oder umsetzend, wo wir die Arbeit übernehmen können. Die meisten Verbände fahren eine Mischung, und die verschiebt sich im Projektverlauf.
Das NIS2-Startpaket kostet 1.900 Euro statt 3.890 Euro, ein Vorteil von 1.990 Euro. Die Geschäftsleitungsschulung kostet 280 Euro statt 330 Euro pro Person. Darüber hinaus gelten für Einrichtungen des DRK vergünstigte Stunden- und Tagessätze für Beratung und Umsetzung. Die jeweils gültigen Sätze stehen im Rahmenvertrag im DRK-Einkaufsportal, dort können Sie sie vor der Anfrage nachsehen.
Nein. Sie können uns direkt ansprechen, die Konditionen gelten unabhängig vom Bestellweg. Das Einkaufsportal ist trotzdem nützlich, weil dort der Rahmenvertrag mit den vergünstigten Sätzen hinterlegt ist.
Ja, die Konditionen gelten für Verbände des DRK auf allen Ebenen sowie für deren Einrichtungen und Gesellschaften. Bei mehreren Standorten oder Gesellschaften stimmen wir den Zuschnitt vorab ab, damit Sie nicht mehrfach dasselbe beauftragen.
Dann sagen wir Ihnen das und Sie sparen sich das Projekt. Wir haben kein Interesse daran, einem Verband eine Pflicht einzureden, die ihn nicht trifft. Häufig ergibt sich dabei trotzdem ein sinnvoller kleinerer Auftrag, etwa weil ein Träger in der Lieferkette Nachweise verlangt oder weil die Versicherung Fragen stellt.
Die Betroffenheit ist in einem Termin geklärt. Das Startpaket führt in etwa vier Wochen bis zur begleiteten BSI-Registrierung. Ein vollständiges NIS2-Programm mit Managementsystem und Nachweisen dauert danach vier bis sechs Monate, abhängig davon, wie viel Ihr eigenes Team übernimmt.
§07 · Einordnung
Qualifiziert, nicht nur gelistet.
Die Aufnahme ins DRK-Einkaufsportal ist eine Formalie. Diese drei sind es nicht: Der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 verlangt eine BSI-Qualifikation, die Allianz für Cyber-Sicherheit prüft ihre Teilnehmer, und das CyberForum ist ein Netzwerk, in dem Referenzen zählen.
Zweite Meinung
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